Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite AGB's
Anmelden


Passwort vergessen?
 

AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen für TV, Internet und Telefonie

 

Antennentechnik Lubmin Inh. Hans Sakreida
Pflaumenallee 3 • 17509 Lubmin
Telefon (03 83 54)221 11 • Fax (03 83 54)229 32 • Funk (0171)947 94 17

Die ATL-Lubmin (nachfolgend „Kabelnetzbetreiber“) betreibt regional begrenzte Breitbandnetze. Über dieses Netz bietet der Kabelnetzbetreiber seinen Kunden analogen und digitalen Rundfunk, Internet und Telefonie sowie mit diesen Leistungen zusammenhängende weitere Services an. Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Vertragsverhältnisse die im Hinblick auf den Bezug der TV, Internet- und/oder Telefoniedienste des Kabelnetzbetreibers ab dem November 2011 begründet oder geändert wurden.
Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich in folgender Reihenfolge aus dem Auftragsformular, der jeweiligen Preisliste, der Leistungsbeschreibung, sowie der AGB. Im Fall von Widersprüchen der Bestimmungen der vorstehenden Dokumente gelten die Bestimmungen der jeweils vorstehend zuerst genannten Dokumente.
Diese AGB bestehen aus Abschnitt A (Internetdienste), Abschnitt B (Telefoniedienste), Abschnitt C (digital TV) und Abschnitt D (Allgemeines). Für das jeweilige Vertragsverhältnis gelten die Bestimmungen unter Abschnitt A und B nur, soweit der Kunde die entsprechenden Dienste beauftragt hat. Bezieht der Kunde neben dem Internet- und/oder Telefondienst weitere Dienste von dem Kabelnetzbetreiber, gelten darüber hinaus die weiteren Besonderen Geschäftsbedingungen für diese Dienste. Die AGB gelten auch, wenn der Kunde die Dienste auf der Basis eines Multimedianschlusses bezieht. Die AGB findet auch Anwendung auf hiermit im Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen, Wartungsarbeiten und Störungsbeseitigungen.

 

Abschnitt A: Internetdienste 

  1.  Zugang zum Internet
    1.1 Der Kabelnetzbetreiber gewährt dem Kunden im Rahmen seiner technischen, betrieblichen und rechtlichen Möglichkeit nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen für die Dauer des Vertrages einen Zugang zum Internet.
    1.2 Technische Voraussetzung für die Nutzung des Internetdienstes ist das Vorhandensein eines Endgeräts (z. B. PC); dieses wird vom Kunden bereitgestellt.
    1.3 Für die Kompatibilität etwaiger dem Kunden von dem Kabelnetzbetreiber zur Verfügung gestellter Hard- und Software mit der Hard- oder Software des Kunden übernimmt der Kabelnetzbetreiber keine Haftung. Die Nutzung der Software unterliegt den Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareanbieters.
    1.4 Sofern der Kabelnetzbetreiber dem Kunden für die Nutzung der Internetdienste eine persönliche Zugangskennung zuteilt, wird der Kunde diese vor dem unbefugten Zugriff Dritter schützen. Der Kunde wird für alle von ihm zu vertretenden Entgelte und Schäden aufkommen, die aus der Nutzung der Zugangskennung durch Dritte entstehen.
  2.  Zusätzliche Dienste
    2.1 Sofern der Kabelnetzbetreiber dem Kunden die Möglichkeit bietet, sich persönliche E-Mail-Adressen einzurichten, wird sich der Kabelnetzbetreiber bemühen, dem Kunden die von ihm gewünschten E-Mail-Adressen zuzuteilen. Für die gewählten E-Mail-Adressen ist der Kunde verantwortlich.
    2.2 Wenn der Kabelnetzbetreiber dem Kunden für den Empfang und den Versand von E-Mails Speicherkapazität zur Verfügung stellt, wird er die für den Kunden bestimmten und noch nicht abgerufenen E-Mails mindestens drei Monate auf seinem Server speichern.
    2.3 Ist die dem Kunden zur Verfügung gestellte Speicherkapazität erschöpft, können keine weiteren E-Mails angenommen oder gesendet werden.
    2.4 Der Kabelnetzbetreiber ist berechtigt, sämtliche von dem Kabelnetzbetreiber auf dem Kunden-Account gespeicherten E-Mails und sonstigen Inhalte/Daten, soweit dies technisch möglich ist, mit automatisierten Programmen auf Viren und ähnliche Schadensverursachende Programmbestandteile zu überprüfen. Der Kabelnetzbetreiber kann nicht ausschließen, dass solche Viren oder Schadenverursachende Programmbestandteile dennoch übertragen oder gespeichert werden. Der Kabelnetzbetreiber behält sich vor, E-Mails oder sonstige Inhalte auf seinen Servern zu löschen, die von solchen Programmen als gefährlich eingestuft werden.
    2.5 Der Kabelnetzbetreiber haftet nicht für von ihm nicht zu vertretende technische Fehler der übermittelten Daten oder Viren, die trotz branchenüblicher Programme zum Schutz vor Viren in den übermittelten Daten enthalten sind. Der Kabelnetzbetreiber haftet auch nicht für die Verfügbarkeit von Daten im Internet.
    2.6 Der Kabelnetzbetreiber wird die ihm höchstmögliche Übertragungsgeschwindigkeit entsprechend der mit dem Kunden vereinbarten Produktvariante ermöglichen. Die Übertragungsleistung ist jedoch auch von der Leistung des Providers, des Empfängers oder Senders  (nachfolgend „Gegenstelle“), von der Leistung der Verbindungsnetze Dritter und von der Leistungsfähigkeit der vom Kunden eingesetzten Hard- und Software abhängig. Der Kabelnetzbetreiber haftet nicht für eine von ihm nicht zu vertretende Einschränkung der Übertragungsgeschwindigkeit aufgrund der Leistung der Gegenstelle, der Leistung der Verbindungsnetze Dritter und/oder der vom Kunden eingesetzten Hard- und Software, soweit diese nicht von dem Kabelnetzbetreiber zur Verfügung gestellt wurde oder für Einschränkungen der Übertragungsgeschwindigkeit im Internet außerhalb des Breitbandnetzes des Kabelnetzbetreibers.
  3.  Rechte und Pflichten
    3.1 Der Kunde darf die Internetdienste nur in dem vereinbarten Umfang und im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere darf er keine beleidigenden, verleumderischen, pornografischen, schadhaften (z.B. jugendgefährdenden, Gewalt oder den Krieg verherrlichenden) Inhalte über das Netz des Kabelnetzbetreibers und/oder das Internet abrufen, speichern, online oder offline zugänglich machen, übermitteln, verbreiten, auf solche Inhalte hinweisen oder Verbindungen bereitstellen oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung durch Dritte Vorschub leisten. Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffen, um zu verhindern, dass andere Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, über den Internetdienst Kenntnis von vorgenannten Inhalten erlangen.
    3.2 Der Kunde wird ohne Zustimmung des jeweiligen Empfängers keine Kettenbriefe, Junk- oder Spamming- Mails oder andere E-Mail-Massensendungen verschicken.
    3.3 Der Kunde ist für alle von ihm oder einem Dritten über seinen Internetanschluss bzw. seine Domains und Websites produzierten bzw. publizierten oder übermittelten Inhalte verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch den Kabelnetzbetreiber findet nicht statt.
    3.4 Für die im Internet durch Dritte angebotenen Dienste und Inhalte ist der Kabelnetzbetreiber ausschließlich nach Maßgabe der Gesetze verantwortlich; insbesondere ist der Kabelnetzbetreiber nicht verantwortlich für fremde Inhalte im Sinne des Teledienstgesetzes.
    3.5 Der Kabelnetzbetreiber behält sich vor, den Zugang zu einem Angebot eines Dritten, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren.
    3.6 Der Betrieb von Serverdiensten an dem Internetanschluss durch den Kunden, die Nutzung der von dem Kabelnetzbetreiber gewährten Internetdienste zum Zwecke der Bereitstellung von Tele- und/oder Mediendiensten und/oder anderen Telekommunikationsdiensten durch den Kunden gegenüber Dritten ist nicht gestattet.
    3.7 Bei missbräuchlicher Nutzung des Internetdienstes gemäß der vorstehenden Regelungen und/oder bei Verstößen gegen geltendes Recht ist der Kabelnetzbetreiber zur Sperrung bzw. Löschung der Inhalte oder fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Das gleiche Recht steht dem Kabelnetzbetreiber auch in begründeten Verdachtsfällen sowie bei einer Gefährdung des Netzes des Kabelnetzbetreibers oder des Internets zu.
    3.8 Sofern der Kunde die Verletzung zu vertreten hat, ist er verpflichtet, den Kabelnetzbetreiber von allen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden gegen den Kabelnetzbetreiber erhoben werden, freizustellen. Dies gilt auch im Hinblick auf Ansprüche, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter durch Handlungen des Kunden oder wegen sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden gegen den Kabelnetzbetreiber erhoben werden, insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
     

Abschnitt B: Telefoniedienste

  1. Telefonanschluss
    Der Kabelnetzbetreiber stellt dem Kunden im Rahmen der technischen, betrieblichen und rechtlichen Möglichkeiten nach Maßgabe dieser Bedingungen für die Dauer des Vertrages einen Telefonanschluss über das Breitbandkabelnetz zur Verfügung.
  2.  Verbindungsleistungen
    2.1 Der Kunde kann mit Hilfe von Endgeräten (z. B. Telefon, Fax) Anrufe und Verbindungen entgegennehmen und von dem Kabelnetzbetreiber zu anderen Teilnehmeranschlüssen herstellen lassen (nachfolgend gemeinsam „Verbindungsleistungen des Kabelnetzbetreibers“). Die Verbindungsleistungen des Kabelnetzbetreibers dienen der Übermittlung von Sprache und anderen Signalen, z. B. Telefax und/oder Datenkommunikation.
    2.2 Neben den Verbindungsleistungen des Kabelnetzbetreibers kann der Kunde Verbindungsleistungen und sonstige Dienste von Dritten nutzen, wenn und soweit zwischen den Dritten und dem Kabelnetzbetreiber die Zusammenschaltung der Verbindungsnetze der Dritten mit dem Teilnehmernetz des Kabelnetzbetreibers oder eine sonstige Zusammenschaltung vereinbart ist. Die Verbindungsleistungen und Dienstleistungen von Dritten sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
    2.3 Der Kabelnetzbetreiber behält sich vor, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden einzelne Zielrufnummern, Zielrufnummerngruppen oder Länderkennzahlen zu sperren. Eine Liste der jeweils gesperrten Rufnummern stellt der Kabelnetzbetreiber dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung.
  3.  Rechnung und Einzelverbindungsnachweis
    3.1 Der Kunde erhält von dem Kabelnetzbetreiber monatlich eine Rechnung. Diese enthält eine Aufstellung der zu zahlenden Verbindungsleistungen des Kabelnetzbetreibers, soweit diese nicht von einem Pauschaltarif (Flatrate) erfasst werden. Die aufgeführten Zielrufnummern der Verbindungsleistungen des Kabelnetzbetreibers werden nach Wunsch des Kunden entweder um die letzten drei Ziffern gekürzt oder in vollständiger Länge angegeben.
    3.2 Zur Wahrung des Datenschutzes werden die Zielrufnummern der Anrufe und Verbindungen zu bestimmten Personen, Organisationen und Behörden, insbesondere der Seelsorge, nicht ausgewiesen. Die zu bezahlenden Entgelte werden hierfür in einer Summe angegeben.
    3.3 Werden von dem Telefonanschluss des Kunden Sonderrufnummern von Diensteanbietern (sog. Serviceprovidern, z. B. 09x0er Nummern) angewählt, kommt der Vertrag hinsichtlich dieser Verbindungen unmittelbar mit dem jeweiligen Diensteanbieter zustande. Die Verbindungskosten werden sodann - ggf. mit den Kosten für weitere Verbindungen - im Wege des sog. „Offline-Billing“ abgerechnet. D. h. der Kunde erhält neben der in Ziffer 3.1. genannten Rechnung eine zweite Rechnung über Verbindungen zu den Sonderrufnummern.
  4.  Servicelevel, Vorleistung Dritter
    4.1 Die Anschlussverfügbarkeit beträgt im Jahresdurchschnitt 98,5 % und ergibt sich aus der tatsächlichen Verfügbarkeitszeit des Telefonanschlusses in Stunden in Relation zu der theoretisch möglichen Anschlussverfügbarkeit der letzten zwölf Monate. Die Verbindungen des Kabelnetzbetreibers werden im Rahmen der bestehenden betrieblichen und technischen Möglichkeiten mit einer mittleren Durchlasswahrscheinlichkeit von 97 % hergestellt.
    4.2 Soweit der Kabelnetzbetreiber eine Leistung zu erbringen hat, die von erforderlichen Vorleistungen, Zustimmungen oder Erlaubnissen Dritter oder des Kunden abhängig ist, steht die Leistungspflicht des Kabelnetzbetreibers unter dem Vorbehalt, dass diese rechtzeitig, vollständig und in der erforderlichen Qualität erfolgen. Werden die erforderlichen Vorleistungen, Zustimmungen und Erlaubnisse nicht rechtzeitig, vollständig und in der erforderlichen Qualität erbracht, entfällt insoweit die Leistungspflicht des Kabelnetzbetreibers und die Haftung des Kabelnetzbetreibers ist ausgeschlossen. Die Leistungspflicht entfällt nicht und die Haftung ist nicht ausgeschlossen, wenn der Kabelnetzbetreiber die nicht verspätete, unvollständige oder mangelhafte Qualität zu vertreten hat. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Bestimmung nicht verbunden.

 

Abschnitt D: Allgemeines (gilt für Internet- und Telefoniedienste) 

  1. Allgemeine Anforderungen
    1.1 Der Kabelnetzbetreiber akzeptiert nur volljährige, natürliche Personen als Kunden.
    1.2 Die Internet- und Telefoniedienste des Kabelnetzbetreibers dürfen nicht zu kommerziellen oder gewerblichen Zwecken bzw. als Vorleistungsprodukt für Dritte genutzt werden.
    1.3 Der Kabelnetzbetreiber behält sich vor, Internet- und Telefoniedienste nur in Verbindung mit einem Kabelanschluss und einem Rundfunk-Produkt anzubieten, für den während der gesamten Laufzeit des Vertrages über den Internet- und/oder Telefoniedienst ein unmittelbares oder mittelbares Vertragsverhältnis mit dem Kabelnetzbetreiber besteht. Endet das Vertragsverhältnis hinsichtlich des analogen Kabelanschlusses oder verliert der Kabelnetzbetreiber das Recht zur Versorgung des betreffenden Grundstücks während der Laufzeit des Vertrages über Internet- und/oder Telefoniedienste aus einem nicht von dem Kabelnetzbetreiber zu vertretenden Grunde, hat der Kabelnetzbetreiber ein außerordentliches Kündigungsrecht. Hat der Kunde die Kündigung zu vertreten, haftet er dem Kabelnetzbetreiber für den entstandenen Schaden.
    1.4 Der physikalische und logische Netzabschlusspunkt des Internet- bzw. Telefonanschlusses wird durch ein Zugangsendgerät (z.B. Kabelmodem bzw. Media Terminal Adapter) gebildet, das dem Kunden durch den Kabelnetzbetreiber für die Dauer des Vertrages zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird, soweit der Kunde einen Internetdienst beauftragt, der mindestens eine Übertragungsrate von bis zu 256 kbit/s ermöglicht. Für den Zugang über das Netz des Kabelnetzbetreibers verwendet der Kunde an der vertraglich vereinbarten Serviceanschrift ausschließlich dieses Zugangsendgerät. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, übernimmt der Kunde die Installation des vom Kabelnetzbetreiber zur Verfügung gestellten Zugangsendgeräts und der eventuell erforderlichen Software. An den Netzabschlusspunkt kann der Kunde Endgeräte (z. B. PC, Telefon, Faxgerät, TK-Anlage ) zur Übertragung von Daten und Sprache anschließen.
    1.5 Die technischen Einrichtungen des Kabelnetzbetreibers erstrecken sich in der Regel bis zum Übergabepunkt und auf das Zugangsendgerät.
    1.6 Die Hausverteilanlage (Verkabelung) gehört in der Regel nicht zu der technischen Einrichtung des Kabelnetzbetreibers. Der Kabelnetzbetreiber kann die Bereitstellung der Internet- und/oder Telefoniedienste von der Rückkanalfähigkeit der Hausverteilanlage abhängig machen. Sofern der Kabelnetzbetreiber im Einzelfall die Herstellung der Rückkanalfähigkeit der Hausverteilanlage übernommen hat, kann er von dem Vertrag zurücktreten, wenn sich herausstellt, dass die Herstellung der Rückkanalfähigkeit nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist, es sei denn, der Kunde oder der dinglich Berechtigte trägt den über das Normalmass hinausgehenden Aufwand.
    1.7 Der Kabelnetzbetreiber ist berechtigt, die zur Nutzung der Internet- und/oder Telefoniedienste sowie zu deren Ergänzung oder Änderung erforderliche Software auf die Zugangsendgeräte aufzuspielen oder dort vorhandene Software oder darauf gespeicherte Daten zu ergänzen oder zu ändern oder die Zugangsendgeräte auf Kosten des Kabelnetzbetreibers auszutauschen.
    1.8 Der Kabelnetzbetreiber ist berechtigt, zur Sicherung seiner Ansprüche aus dem Vertrag von dem Kunden eine Sicherheitsleistung zu fordern, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen, nicht nachkommen kann oder will. Von einer solchen Gefahr ist z. B. dann auszugehen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist oder nach dem Ergebnis der Bonitätsprüfung bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen.
  2. Preise und Zahlungsbedingungen
    2.1 Die vom Kunden zu zahlenden Entgelte richten sich nach den vertraglich vereinbarten Entgelten bzw. der jeweils gültigen Preisliste. Sie setzen sich je nach Produkt aus einer Aktivierungs- bzw. Bereitstellungsgebühr und einer Grundgebühr sowie ggf. den Kosten für einen Pauschaltarif und den Verbindungsentgelten, die nicht von einem Pauschaltarif erfasst sind, sowie ggf. weiteren Kosten für gesondert beauftragte Dienste und Services zusammen.
    2.2 Der Kunde ist auch verpflichtet, Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Nutzung des Internet- bzw. Telefonanschlusses durch Dritte entstanden sind, es sei denn, der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten.
    2.3 Der Kabelnetzbetreiber ist berechtigt, dem Kunden die Rechnung(en) nebst Einzelverbindungsnachweis(en) per E-Mail zuzustellen oder dem Kunden eine Möglichkeit zum Zugang in einen geschützten Kunden-Service-Bereich auf einer Webseite des Kabelnetzbetreibers zur Verfügung zu stellen, über welche der Kunde unter Verwendung persönlicher Zugangsdaten die Rechnungen und Einzelverbindungsnachweise abrufen kann. Der Kunde ist verpflichtet, dem Kabelnetzbetreiber eine E-Mail-Adresse für die Zustellung zu benennen und den Kabelnetzbetreiber unverzüglich über Änderungen seiner E-Mail-Adresse zu informieren. Der Kunde hat unter der genannten E-Mail-Adresse eingehende E-Mails regelmäßig abzurufen. Das Recht des Kabelnetzbetreibers, die Rechnung(en) postalisch zuzustellen, bleibt unberührt.
    2.4 Benennt der Kunde keine E-Mail-Adresse für die Zustellung oder kann eine Zustellung an eine vom Kunden benannte E-Mail-Adresse aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erfolgen (z. B. Schreibfehler des Kunden, fehlende Information über die Änderung der E-Mail-Adresse), so kann der Kabelnetzbetreiber dem Kunden die Rechnung(en) postalisch zustellen. Die erhöhten Kosten für die postalische Zustellung je Rechnung in Höhe von bis zu 1,50 Euro trägt in diesem Fall der Kunde.
    2.5 Die Rechnungsbeträge werden grundsätzlich, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Einzugsverfahren vom Konto des Kunden eingezogen. Der Kunde wird dem Kabelnetzbetreiber eine Einzugsermächtigung erteilen und während der gesamten Vertragslaufzeit für ausreichende Deckung des Kontos sorgen. Etwaige Änderungen der Bankverbindung oder der Anschrift teilt der Kunde dem Kabelnetzbetreiber umgehend mit und erteilt sodann erneut eine Einzugsermächtigung.
    2.6 Bei Nichterteilung oder Widerruf der Einzugsermächtigung kann der Kabelnetzbetreiber ein Bearbeitungsentgelt für die erhöhte administrative Abwicklung in Höhe von 1,50 Euro pro Rechnung erheben.
    2.7 Der Kunde hat dem Kabelnetzbetreiber für den Schaden, der dem Kabelnetzbetreiber durch eine zurückgereichte Lastschrift, fehlende Kontodeckung o. Ä. entstanden ist, einen Pauschalbetrag in Höhe von 10 Euro je fehlgeschlagener Buchung zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweislich die gebotene Sorgfalt beachtet hat oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Es ist dem Kunden unbenommen, geltend zu machen, dass ein niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Das Recht zur Geltendmachung eines weiter gehenden Schadens durch den Kabelnetzbetreiber bleibt unberührt.
  3. Sperre des Anschlusses
    Der Kabelnetzbetreiber behält sich das Recht vor, den Internet- bzw. den Telefonanschluss des Kunden ohne Ankündigung und ohne Einhaltung einer Wartefrist zu sperren, wenn
    3.1 der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und eine ggf. geleistete Sicherheit verbraucht ist oder
    3.2 der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat oder
    3.3 eine Gefährdung der Einrichtungen des Kabelnetzbetreibers, insbesondere des Netzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht oder
    3.4 der Kunde die Dienste missbräuchlich zum Eingriff in Sicherheitseinrichtungen von dem Kabelnetzbetreiber oder Dritten nutzt oder
    3.5 das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachten Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist.
  4. Hardware
    Wenn der Kabelnetzbetreiber dem Kunden im Rahmen des Vertrages über Internet- und/oder Telefoniedienste Hardware gegen Zahlung eines Geldbetrages, der geringer als der übliche Kaufpreis für die Hardware ist, oder ohne Zahlung eines Geldbetrages überlässt, amortisiert der Kabelnetzbetreiber den Kaufpreis für diese Hardware mit den vereinbarten Entgelten während der Mindestvertragslaufzeit. Aus diesem Grund behält sich der Kabelnetzbetreiber das Eigentum an dieser Hardware bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit vor. Mit Ablauf der ursprünglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit wird die Hardware an die Firma zurückgeliefert. Wird der Vertrag gemäß Ziffer C 7.2 auf einen höheren Dienst umgestellt, so geht das Eigentum an der Hardware gemäß Satz 1 dieser Ziffer C 4 an dem Zeitpunkt auf den Kunden über, an dem die ursprünglich vereinbarte Mindestvertragslaufzeit geendet hätte; die Umstellung auf einen höheren Dienst verschiebt den Zeitpunkt des Eigentumsübergangs auf den Kunden nicht. Die Gewährleistungsfrist für diese Hardware beginnt mit der Übergabe an den Kunden. Hardware, die dem Kunden für die Dauer des Vertrages über die Internet- und/oder Telefoniedienste zur Nutzung (insbesondere der Zugangsendgeräte) zur Verfügung gestellt wird, verbleibt im Eigentum des Kabelnetzbetreibers.
  5. Haftung und Leistungsstörungen
    5.1 Für Personenschäden und die Übernahme einer Garantie haftet der Kabelnetzbetreiber unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet der Kabelnetzbetreiber, wenn der Schaden von dem Kabelnetzbetreiber, seinen gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Der Kabelnetzbetreiber haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in diesen Fällen allerdings begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
    5.2 Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536 a BGB ist bei Überlassung von Hardware ausgeschlossen. Der Kabelnetzbetreiber haftet nicht für mögliche Schäden, die dem Kunden durch die selbst vorgenommene Installation oder den Betrieb eines Gerätes entstehen, das er nicht von dem Kabelnetzbetreiber gekauft hat.
    5.3 Für etwaige Störungen an Einrichtungen, die dem Kabelnetzbetreiber nicht gehören, insbesondere der Innenhausverkabelung, und die er nicht zu vertreten hat, haftet der Kabelnetzbetreiber nicht.
  6. Änderungsvorbehalt
    6.1 Der Kabelnetzbetreiber behält sich vor, die AGB, die Leistungsbeschreibung und die Preise zu ändern. Etwaige Änderungen und die neue Fassung der aktuellen Bedingungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich widerspricht. Der Kabelnetzbetreiber wird den Kunden auf diese Folge im Mitteilungsschreiben ausdrücklich hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung eingegangen sein. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, gelten die Änderungen als abgelehnt und der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung gemäß den Bestimmungen des Vertrages bleibt hiervon unberührt.
    6.2 Der Kabelnetzbetreiber behält sich vor, die Dienste sowie deren Nutzung zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger, dem Kunden zumutbarer Weise zu verändern. Sollten die Änderungen nicht geringfügig oder dem Kunden nicht zumutbar sein, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Eine Umkehr der Beweislast zu Lasten des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Änderungen eingegangen sein. Kündigt der Kunde nicht, gilt die Änderung als genehmigt. Der Kabelnetzbetreiber wird dem Kunden auf das Kündigungsrecht, die zu wahrende Frist und die Rechtsfolge in der Mitteilung hinweisen.
  7. Vertragslaufzeit und Kündigung
    7.1 Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung des Anschlusses für den Kunden. Hat der Kunde einen Auftrag zur Errichtung einer Verteilstruktur im Haus oder zur Herstellung einer Anbindung für das Haus erteilt, ist dieser Auftrag bindend. Dieser Auftrag ist unabhängig vom Vertrag der Versorgung mit TV, Internet, Telefonie. Eine vorzeitige Kündigung des Auftrages bedeutet, dass alle bisher anfallenden Kosten in voller Höhe vom Kunden zu begleichen sind.
    7.2 Wird der Vertrag während der Laufzeit des Vertrages auf Wunsch des Kunden auf einen höherwertigen Internet- und/oder Telefoniedienst und/oder zusätzlich auf sonstige Dienste, die in Verbindung mit den vorgenannten Diensten angeboten werden (sog. Upgrade), umgestellt, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages um die für diesen höherwertigen Dienst geltende Mindestvertragslaufzeit. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung des höherwertigen Dienstes für den Kunden.
    7.3 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang bei der anderen Vertragspartei an.
    7.4 Der Kabelnetzbetreiber kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht nur unerheblichen Teils der geschuldeten Entgelte oder in einem Zeitraum von mehr als 2 Monaten mit der Zahlung eines Betrages, der den monatlichen Entgelten für mindestens zwei Monate entspricht, in Verzug ist.
    7.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Sofern der Kunde den Grund der außerordentlichen Kündigung zu vertreten hat, hat der Kabelnetzbetreiber einen Anspruch auf Schadensersatz. Sonstige Ansprüche der Parteien bleiben unberührt.
    7.6 Der Kunde ist verpflichtet, ihm von dem Kabelnetzbetreiber während der Vertragslaufzeit zur Nutzung zur Verfügung gestellte Hardware (z. B. das Zugangsendgerät) innerhalb von zehn Tagen nach Vertragsbeendigung auf eigene Kosten und eigene Gefahr an den Kabelnetzbetreiber zurückzusenden. Dies gilt nicht für Hardware, die Eigentum des Kunden ist, z. B. Hardware im Sinne der Ziffer C 4 nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, oder wenn der Kabelnetzbetreiber auf die Rücksendung im Einzelfall verzichtet.
  8. Weitergabe an Dritte
    8.1 Der Kunde darf die von dem Kabelnetzbetreiber zu erbringenden Dienste und sonstige Leistungen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kabelnetzbetreibers entgeltlich an Dritte weitergeben.
    8.2 Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kabelnetzbetreibers auf einen Dritten übertragen.
    8.3 Der Kabelnetzbetreiber darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Er hat dem Kunden diese Übertragung vor ihrem Wirksamwerden in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Anzeige schriftlich kündigen.
  9. Sonstiges
    9.1 Der Kabelnetzbetreiber behält sich vor, zum Zweck der Bonitätsprüfung des Kunden bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA), bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungsgesellschaften Auskünfte über die Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung, z.B. Zahlungsunwilligkeit oder Zahlungsunfähigkeit, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, wenn und soweit dies unter Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Hierbei wird der Kabelnetzbetreiber alle relevanten rechtlichen Bestimmungen, insbesondere solche des Datenschutzes, beachten. Der Kunde kann beim zuständigen Institut Auskunft über die ihn betreffenden Daten erhalten. Der Kabelnetzbetreiber teilt dem Kunden auf Anfrage die Anschrift des Instituts mit.
    9.2 Alle vertraglichen Bestimmungen finden insoweit Anwendung, als gesetzliche Normen in ihren jeweils geltenden Fassungen, nicht zwingend andere Regelungen treffen.
    9.3 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

 

Stand August 2008

Artikelaktionen